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   BGH, 30.04.1986 - 2 StR 755/85   

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https://dejure.org/1986,6822
BGH, 30.04.1986 - 2 StR 755/85 (https://dejure.org/1986,6822)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1986 - 2 StR 755/85 (https://dejure.org/1986,6822)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1986 - 2 StR 755/85 (https://dejure.org/1986,6822)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zweifel über das Vorliegen des Totschlagsvorsatzes - Fehlerhafte Berechnung der Blutalkoholkonzentration - Tateinheit oder Tatmehrheit zwischen Diebstahl und Totschlag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 93
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 30.04.1986 - 2 StR 755/85
    Ob dieser von ihr als "individueller" Wert angesehen worden ist, kann dahingestellt bleiben; denn ein solcher Wert läßt sich aus ärztlicher Sicht nachträglich nicht ermitteln (BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB:

    Auszug aus BGH, 30.04.1986 - 2 StR 755/85
    Es läßt sich nicht ausschließen, daß nach dem Ergebnis der neuen Hauptverhandlung Tateinheit zwischen dem "Diebstahl" und dem Tötungsdelikt anzunehmen ist, weil in Betracht kommen könnte, daß jene Tat im Zeitpunkt des Einschiagens auf Frau E. noch nicht beendet war und der tätliche Angriff zugleich der Sicherung des Gewahrsams des Täters an der Diebesbeute diente (vgl. hierzu BGHSt 26, 24, 27) oder weil die Möglichkeit einer solchen Fallgestaltung nicht mit der erforderlichen Gewißheit verneint werden kann (vgl. u.a. BGH NStZ 1983, 364 f; StV 1984, 242).
  • BGH, 01.02.1984 - 3 StR 565/83

    Annahme von Tateinheit zwischen Körperverletzung und Diebstahl bei Wegnahme von

    Auszug aus BGH, 30.04.1986 - 2 StR 755/85
    Es läßt sich nicht ausschließen, daß nach dem Ergebnis der neuen Hauptverhandlung Tateinheit zwischen dem "Diebstahl" und dem Tötungsdelikt anzunehmen ist, weil in Betracht kommen könnte, daß jene Tat im Zeitpunkt des Einschiagens auf Frau E. noch nicht beendet war und der tätliche Angriff zugleich der Sicherung des Gewahrsams des Täters an der Diebesbeute diente (vgl. hierzu BGHSt 26, 24, 27) oder weil die Möglichkeit einer solchen Fallgestaltung nicht mit der erforderlichen Gewißheit verneint werden kann (vgl. u.a. BGH NStZ 1983, 364 f; StV 1984, 242).
  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 73/88

    Vergewaltigung - Gynäkologische Untersuchung - Fachkompetenz - Nichterörterung

    In der Nichterörterung der naheliegenden Frage, ob die den Angeklagten belastenden Angaben von Andrea P. nicht darauf beruhen konnten, eine Entschuldigung für ihr Verhalten gegenüber ihrem damaligen Freund und Sohn des Angeklagten zu finden, liegt ein sachlichrechtlicher Mangel, der zur Aufhebung des Urteils führen muß; denn eine erschöpfende Beweiswürdigung und damit eine rechtsfehlerfreie Grundlage für die Verurteilung ist dann nicht gegeben, wenn der Tatrichter sich nicht mit allen wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umständen auseinandergesetzt hat (vgl. BGH, Urteile vom 8. Januar 1988 - 2 StR 551/87 - und vom 30. April 1986 - 2 StR 755/85; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 5 und 6).
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